Kennen Sie Ihre Rechte im Falle eines Unfalls.
Dies ersetzt nicht die Rechtsberatung. Wegen weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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Als Unfallopfer können Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Die anfallenden Reparaturkosten sind vom Unfallverursacher zu tragen.
Wenn Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthält, Sie Ihr Fahrzeug aber lieber in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen möchten, können Sie die vertraglich festgelegten Strafgebühren akzeptieren. Unter Umständen ist es möglich, Ihren Versicherungsvertrag nachträglich gegen eine Zuzahlung anzupassen.
Unsere qualifizierten Serviceberater in den Mercedes-Benz eigenen Verkaufs- und Servicestützpunkten beraten Sie umfassend und kostenlos über Ihren Schaden sowie Ihre Rechte und Pflichten.